Glossar Aufstockungsbeihilfe
Auch: Aufstockungsphase Gründungszuschuss, Phase 2 Gründungszuschuss
Was die Aufstockungsbeihilfe ist
Die Aufstockungsbeihilfe bezeichnet die zweite Phase des Gründungszuschusses. Nach den ersten sechs Monaten (Phase 1: ALG I plus 300 Euro) folgen neun weitere Monate, in denen Sie 300 Euro pauschal pro Monat erhalten. Diese 9 × 300 Euro = 2.700 Euro nennt man Aufstockungsbeihilfe.
Der Begriff ist kein eigenes Förderprogramm, sondern beschreibt die Anschlussphase innerhalb des Gründungszuschusses. Während Phase 1 die Lebenshaltung absichert, soll die Pauschale in Phase 2 die weiterhin anfallenden Beiträge zur sozialen Absicherung mittragen, bis das Unternehmen trägt. Worauf es beim Übergang ankommt und wie der Nachweis der Geschäftstätigkeit konkret aussieht, beschreibt der Ratgeber Gründungszuschuss Phase 2; einen Überblick über die gesamte Förderung gibt die Seite zum Gründungszuschuss.
Voraussetzungen für Phase 2
Nachweispflicht
Anders als in Phase 1 zahlt die Bundesagentur in Phase 2 nicht automatisch. Sie müssen aktiv belegen, dass Ihr Unternehmen läuft. Üblich sind:
Was nicht förderfähig ist
Wenn Sie die Selbstständigkeit zwischenzeitlich aufgeben oder nur als Nebentätigkeit weiterführen, entfällt der Anspruch auf Phase 2. Die bereits in Phase 1 erhaltenen Beträge müssen Sie aber nicht zurückzahlen.
Häufige Fragen
Was ist die Aufstockungsbeihilfe?
Sie bezeichnet die zweite Phase des Gründungszuschusses. Nach den ersten sechs Monaten folgen neun weitere Monate mit 300 Euro pauschal pro Monat, zusammen also 2.700 Euro.
Wird Phase 2 automatisch ausgezahlt?
Nein. Anders als in Phase 1 zahlt die Bundesagentur in Phase 2 nicht automatisch. Sie müssen aktiv nachweisen, dass Ihr Unternehmen läuft, etwa über Rechnungen, Verträge oder die steuerliche Anmeldung.
Muss ich Phase 1 zurückzahlen, wenn ich aufgebe?
Nein. Geben Sie die Selbstständigkeit auf oder führen sie nur noch nebenberuflich weiter, entfällt der Anspruch auf Phase 2. Die in Phase 1 erhaltenen Beträge müssen Sie aber nicht zurückzahlen.
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