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Aufstockungsbeihilfe - einfach erklärt Glossar

Aufstockungsbeihilfe

Auch: Aufstockungsphase Gründungszuschuss, Phase 2 Gründungszuschuss

Was die Aufstockungsbeihilfe ist

Die Aufstockungsbeihilfe bezeichnet die zweite Phase des Gründungszuschusses. Nach den ersten sechs Monaten (Phase 1: ALG I plus 300 Euro) folgen neun weitere Monate, in denen Sie 300 Euro pauschal pro Monat erhalten. Diese 9 × 300 Euro = 2.700 Euro nennt man Aufstockungsbeihilfe.

Der Begriff ist kein eigenes Förderprogramm, sondern beschreibt die Anschlussphase innerhalb des Gründungszuschusses. Während Phase 1 die Lebenshaltung absichert, soll die Pauschale in Phase 2 die weiterhin anfallenden Beiträge zur sozialen Absicherung mittragen, bis das Unternehmen trägt. Worauf es beim Übergang ankommt und wie der Nachweis der Geschäftstätigkeit konkret aussieht, beschreibt der Ratgeber Gründungszuschuss Phase 2; einen Überblick über die gesamte Förderung gibt die Seite zum Gründungszuschuss.

Voraussetzungen für Phase 2

Bereits bewilligter Gründungszuschuss in Phase 1
Aktiver Nachweis der Geschäftstätigkeit (Rechnungen, Verträge, Kundenkorrespondenz)
Hauptberufliche Tätigkeit muss fortbestehen
Antrag auf Phase 2 muss rechtzeitig vor Auslauf von Phase 1 gestellt werden

Nachweispflicht

Anders als in Phase 1 zahlt die Bundesagentur in Phase 2 nicht automatisch. Sie müssen aktiv belegen, dass Ihr Unternehmen läuft. Üblich sind:

Aktuelle Rechnungen oder Verträge
Steuerliche Anmeldung bei Finanzamt
Mitgliedschaft bei IHK oder HWK
Bei Bedarf: Geschäftskonto-Auszüge

Was nicht förderfähig ist

Wenn Sie die Selbstständigkeit zwischenzeitlich aufgeben oder nur als Nebentätigkeit weiterführen, entfällt der Anspruch auf Phase 2. Die bereits in Phase 1 erhaltenen Beträge müssen Sie aber nicht zurückzahlen.

Häufige Fragen

Was ist die Aufstockungsbeihilfe?

Sie bezeichnet die zweite Phase des Gründungszuschusses. Nach den ersten sechs Monaten folgen neun weitere Monate mit 300 Euro pauschal pro Monat, zusammen also 2.700 Euro.

Wird Phase 2 automatisch ausgezahlt?

Nein. Anders als in Phase 1 zahlt die Bundesagentur in Phase 2 nicht automatisch. Sie müssen aktiv nachweisen, dass Ihr Unternehmen läuft, etwa über Rechnungen, Verträge oder die steuerliche Anmeldung.

Muss ich Phase 1 zurückzahlen, wenn ich aufgebe?

Nein. Geben Sie die Selbstständigkeit auf oder führen sie nur noch nebenberuflich weiter, entfällt der Anspruch auf Phase 2. Die in Phase 1 erhaltenen Beträge müssen Sie aber nicht zurückzahlen.

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