Consulting Bridge
BAFA-Beratungsförderung - einfach erklärt Glossar

BAFA-Beratungsförderung

Auch: BAFA-Förderung, Förderung unternehmerischen Know-hows

Was die BAFA-Förderung ist

Die BAFA-Beratungsförderung, offiziell „Förderung unternehmerischen Know-hows", ist ein Zuschuss-Programm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es übernimmt einen Teil der Honorare, wenn KMU eine qualifizierte betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch nehmen.

Förderhöhe

Neue Bundesländer (u. a. Sachsen-Anhalt, also Halle): bis zu 80 Prozent, maximal 2.800 Euro Zuschuss
Region Leipzig (Übergangsregion) sowie alte Bundesländer und Berlin: 50 Prozent, maximal 1.750 Euro
Maximal förderfähige Beratung: 3.500 Euro Honorar pro Beratung
Achtung: Leipzig fällt trotz neuer Länder unter den 50-Prozent-Satz - Halle nicht

Wer förderfähig ist

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Bis 49 Mitarbeitende, bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz
Junge Unternehmen (bis 2 Jahre nach Gründung) und Bestandsunternehmen
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben einen eigenen Förderpfad

Antragsweg

Online über das BAFA-Portal (bafa.de). Wichtig: Antrag und Bewilligung VOR Beginn der Beratungsleistung. Mit der Beratung darf erst nach Erhalt der Bewilligung gestartet werden.

Anders als ein Förderkredit oder ein Existenzgründungs-Zuschuss zielt die BAFA-Förderung nicht auf die Finanzierung des Unternehmens selbst, sondern auf die Honorare einer qualifizierten Beratung. Sie lässt sich daher mit anderen Instrumenten kombinieren, etwa wenn die Selbstständigkeit über den Gründungszuschuss abgesichert wird. Welche Programme im Einzelfall in Frage kommen und wie sich der Antrag richtig timen lässt, ordnet eine Fördermittelberatung ein; Details zum Programm beschreibt der Ratgeber BAFA-Beratungsförderung.

Welche Beratungsleistungen förderfähig sind

Strategische Beratung, Geschäftsmodell-Entwicklung
Marketing- und Vertriebsberatung
Organisations- und Prozessberatung
Digitalisierungsberatung
Personalberatung (Recruiting, Führung)

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die BAFA-Beratungsförderung?

Pro Beratung sind bis zu 3.500 Euro Honorar förderfähig. In den neuen Bundesländern bis zu 80 Prozent (maximal 2.800 Euro), in den alten Bundesländern 50 Prozent (maximal 1.750 Euro). Wichtige Ausnahme: Die Region Leipzig gilt - obwohl in den neuen Ländern - als Übergangsregion und wird nur mit 50 Prozent gefördert. Sachsen-Anhalt (z. B. Halle) erhält dagegen die vollen 80 Prozent.

Wer ist förderberechtigt?

Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Deutschland, bis 49 Mitarbeitende und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz. Sowohl junge Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung als auch Bestandsunternehmen können die Förderung nutzen.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn der Beratung. Antrag und Bewilligung müssen vorliegen, bevor die Beratungsleistung startet. Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal.

Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?

Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.