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ESF-Gründungsberatung Sachsen - einfach erklärt Glossar

ESF-Gründungsberatung Sachsen

Auch: Förderrichtlinie Gründungsberatung Sachsen

Was die ESF-Gründungsberatung Sachsen ist

Die ESF-Gründungsberatung Sachsen ist eine über die Sächsische Aufbaubank (SAB) geförderte Beratung in der Vorgründungsphase. Sie beruht auf der Förderrichtlinie Gründungsberatung und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) finanziert.

Eckpunkte

Förderung von Gründungsberatung in der Vorgründungsphase
Zuschuss zu den Beratungsleistungen
Grundlage: Förderrichtlinie Gründungsberatung (ESF Plus)
Vergebende Stelle: Sächsische Aufbaubank (SAB)

Konditionen Stand 2026; aktuelle Werte bei der SAB prüfen.

Einordnung

Die ESF-Gründungsberatung Sachsen unterstützt die Phase vor der Gründung und ergänzt damit die bundesweite BAFA-Beratungsförderung für die Zeit nach der Gründung. Wer ein innovatives Vorhaben verfolgt, kann zusätzlich den InnoStartBonus prüfen. Welche Beratungsförderung zur eigenen Existenzgründung passt, klärt eine Fördermittelberatung.

Häufige Fragen

Was wird über die ESF-Gründungsberatung Sachsen gefördert?

Gefördert wird Gründungsberatung in der Vorgründungsphase. Die Förderung ist ein Zuschuss zu den Beratungsleistungen.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Förderung?

Grundlage ist die Förderrichtlinie Gründungsberatung des Freistaates Sachsen, finanziert aus Mitteln des ESF Plus. Vergebende Stelle ist die SAB.

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Förderung richtet sich an Gründungsinteressierte in Sachsen in der Phase vor der Gründung.

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