Glossar Fachkundige Stellungnahme
Auch: Tragfähigkeitsbescheinigung, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
Was die fachkundige Stellungnahme ist
Die fachkundige Stellungnahme ist ein formelles Dokument, mit dem eine anerkannte Stelle bestätigt, dass Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist nach § 93 SGB III Pflichtbestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Ohne diese Bescheinigung wird der Antrag nicht bearbeitet.
Wer sie ausstellen darf
Die Agentur für Arbeit erkennt verschiedene Stellen als fachkundig an. Welche im Einzelfall akzeptiert wird, klären Sie idealerweise vorab mit Ihrer Vermittler-Person.
Was geprüft wird
Die fachkundige Stelle prüft Ihre Unterlagen auf Schlüssigkeit. Grundlage ist in der Regel Ihr Businessplan samt Finanzteil.
Ablauf bis zur Bescheinigung
Mehr zum Ablauf und zur Vorbereitung lesen Sie im Ratgeber zur fachkundigen Stellungnahme.
Häufige Fragen
Wer darf eine fachkundige Stellungnahme ausstellen?
Dazu zählen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Steuerberaterinnen und Steuerberater, Kreditinstitute sowie fachkundige Unternehmensberatungen. Die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall, welche Stelle sie anerkennt.
Was kostet eine fachkundige Stellungnahme?
Die Kosten unterscheiden sich je nach ausstellender Stelle. Kammern verlangen häufig eine Pauschale, Beratungen rechnen nach Aufwand ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da der Umfang vom Vorhaben abhängt.
Gilt die fachkundige Stellungnahme bundesweit?
Ja. Der Gründungszuschuss ist eine bundeseinheitliche Leistung nach SGB III, die fachkundige Stellungnahme wird deutschlandweit nach denselben Maßstäben anerkannt. Wir begleiten Sie online aus Leipzig und Halle, das Thema gilt unabhängig vom Wohnort.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
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