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Handelsregister - einfach erklärt Glossar

Handelsregister

Auch: HRA, HRB

Was das Handelsregister ist

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Kaufleute und Gesellschaften eingetragen sind. Geführt wird es von den Amtsgerichten. Es informiert über zentrale rechtliche Verhältnisse eines Unternehmens, etwa über die Rechtsform, die vertretungsberechtigten Personen und das eingetragene Kapital. Die Eintragung hängt eng mit der gewählten Rechtsform zusammen.

Die beiden Abteilungen

Abteilung A (HRA): Einzelkaufleute und Personengesellschaften
Abteilung B (HRB): Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG
Online einsehbar über das gemeinsame Registerportal der Länder

Die Eintragung erfolgt über einen Notar, der die Anmeldung beim Registergericht einreicht. Bei Kapitalgesellschaften wird auch das Stammkapital vermerkt.

Wer eintragungspflichtig ist

GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
Handelsgesellschaften wie OHG und KG
In der Regel nicht: Kleingewerbe und Freiberufler

Eine Eintragung ist nicht dasselbe wie die Gewerbeanmeldung; je nach Rechtsform können beide nötig sein. Wer eine Existenzgründung plant, sollte früh klären, welche Register- und Anmeldepflichten greifen. Die Regeln gelten bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, mit Präsenz in Leipzig und Halle.

Häufige Fragen

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen lassen?

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG sowie Handelsgesellschaften wie OHG und KG. Kaufleute sind verpflichtet, Kleingewerbetreibende und Freiberufler in der Regel nicht.

Was ist der Unterschied zwischen HRA und HRB?

Abteilung A enthält Einzelkaufleute und Personengesellschaften, Abteilung B die Kapitalgesellschaften. Daher die Kürzel HRA und HRB in der Registernummer.

Ist das Handelsregister öffentlich einsehbar?

Ja. Die Eintragungen sind online über das gemeinsame Registerportal der Länder abrufbar. Das schafft Transparenz im Geschäftsverkehr.

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