Glossar Kleinunternehmerregelung
Auch: § 19 UStG, Kleinunternehmer
Was die Kleinunternehmerregelung ist
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer. Wer sie nutzt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und muss keine an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug ist der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen ausgeschlossen. Die Regelung steht unabhängig von der gewählten Rechtsform offen.
Voraussetzungen
Vorteile und Nachteile
Wann sie sinnvoll ist
Ob sich die Regelung lohnt, sollte Teil Ihrer Planung im Businessplan sein. Sie ist häufig attraktiv für nebenberufliche Gründungen und Dienstleistungen an Privatkunden. Bei hohen Anfangsinvestitionen kann der Verzicht auf den Vorsteuerabzug teuer werden. Die Regelung gilt bundesweit nach § 19 UStG, unsere Beratung erfolgt online aus Leipzig und Halle.
Häufige Fragen
Welche Umsatzgrenzen gelten für Kleinunternehmer?
Maßgeblich ist § 19 UStG. Wer die dort genannte Vorjahresgrenze nicht überschreitet und im laufenden Jahr unter der gesetzlichen Höchstgrenze bleibt, kann die Regelung nutzen. Die konkreten Beträge prüfen Sie aktuell beim Finanzamt oder in der Beratung.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
Das hängt vom Geschäftsmodell ab. Wer überwiegend an Privatkunden verkauft und wenig investiert, profitiert oft. Wer hohe Anschaffungen hat oder an Unternehmen liefert, fährt mit dem Vorsteuerabzug häufig besser.
Bin ich an die Regelung gebunden?
Sie können freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln, sind dann aber mehrere Jahre daran gebunden. Ein Wechsel sollte daher gut überlegt sein.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

