Glossar MAT - Maßnahme bei einem Träger
Auch: AVGS-MAT
Was eine MAT ist
MAT steht für Maßnahme bei einem Träger. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 SGB III, die bei einem zugelassenen Bildungs- oder Beratungsträger stattfindet. Finanziert wird sie über den AVGS, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die MAT ist damit das Gegenstück zur MAG, der Maßnahme bei einem Arbeitgeber.
Welche Maßnahmen dazugehören
So läuft AVGS-Gründercoaching als MAT ab
Beim Gründercoaching unterstützt Sie der Träger dabei, aus einer Idee ein tragfähiges Konzept zu machen. Üblich sind diese Schritte:
Eine genaue Darstellung finden Sie im Ratgeber zum Ablauf des AVGS-Gründercoachings.
Worauf Sie bei der Trägerwahl achten
Die MAT gilt bundesweit nach denselben Regeln. Consulting Bridge begleitet Sie überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort sind wir in Leipzig und Halle stark vertreten. Wie ein AVGS-Coaching bei uns konkret aussieht, zeigt die Seite zum AVGS-Coaching. Für eine Einschätzung Ihrer Lage vereinbaren Sie gern ein kostenloses Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was kostet mich eine MAT?
Kann ich mit einer MAT eine Gründung vorbereiten?
Ja. Gründercoaching ist eine typische MAT. Sie können damit Ihre Geschäftsidee schärfen, einen Businessplan entwickeln und sich auf die fachkundige Stellungnahme vorbereiten.
Wie finde ich den passenden Träger?
Sie wählen frei aus den AZAV-zugelassenen Trägern. Achten Sie auf eine passende Maßnahmenzulassung, etwa für Existenzgründung, und auf Erfahrung mit Ihrem Anliegen.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

