Glossar Teilhabe am Arbeitsmarkt
Auch: § 16i SGB II
Was die Teilhabe am Arbeitsmarkt ist
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II ist ein Instrument für Menschen, die über lange Zeit arbeitslos waren. Das Jobcenter fördert dabei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse durch einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber. Ziel ist, einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schrittweise und stabil zu ermöglichen.
Was die Förderung umfasst
Voraussetzungen im Überblick
Einordnung und nächste Schritte
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt zielt auf eine geförderte Anstellung, nicht auf Selbstständigkeit. Wenn sich Ihre Lage stabilisiert hat und Sie eine eigene Tätigkeit prüfen, sind andere Instrumente passend, etwa der AVGS für Gründercoaching oder das Einstiegsgeld beim Start aus dem Bürgergeld. Welcher Weg zu Ihrer Situation passt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch. Die Förderung gilt bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort vor allem in Leipzig und Halle.
Häufige Fragen
Wer kann über § 16i SGB II gefördert werden?
Gefördert werden Menschen, die langzeitarbeitslos sind und über mehrere Jahre überwiegend Bürgergeld bezogen haben. Die genauen Voraussetzungen prüft das Jobcenter.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderung ist auf mehrere Jahre angelegt. Der Lohnkostenzuschuss ist anfangs hoch und verringert sich im Verlauf. Den konkreten Rahmen legt das Jobcenter fest.
Gehört eine Begleitung dazu?
Ja. Zur Teilhabe am Arbeitsmarkt gehört eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, ein sogenanntes Coaching, das die Stabilität des Arbeitsverhältnisses unterstützt.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

