Glossar Tragfähigkeitsbescheinigung
Auch: Fachkundige Stellungnahme
Was die Tragfähigkeitsbescheinigung ist
Die Tragfähigkeitsbescheinigung bestätigt schriftlich, dass Ihr Gründungsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Sie ist inhaltlich identisch mit der fachkundigen Stellungnahme, lediglich der Begriff ist geläufiger. Beide bezeichnen das Dokument, das eine fachkundige Stelle nach Prüfung Ihrer Unterlagen ausstellt.
Wozu sie dient
Die Bescheinigung ist Pflichtbestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss. Mit ihr weist die fachkundige Stelle der Agentur für Arbeit gegenüber nach, dass Ihr Vorhaben auf soliden Annahmen beruht.
Wer sie ausstellt
So kommen Sie zur Bescheinigung
Grundlage ist ein vollständiger Businessplan mit Finanzteil. Die fachkundige Stelle prüft die Unterlagen, klärt Rückfragen und stellt anschließend die Bescheinigung aus. Details zu Ausstellern, Kosten und Ablauf finden Sie im Ratgeber zur fachkundigen Stellungnahme.
Häufige Fragen
Ist die Tragfähigkeitsbescheinigung dasselbe wie die fachkundige Stellungnahme?
Ja. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument. Im Gesetz ist von der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle die Rede, umgangssprachlich heißt sie oft Tragfähigkeitsbescheinigung.
Wofür brauche ich sie?
Sie ist Pflichtbestandteil des Antrags auf Gründungszuschuss nach SGB III. Ohne die Bescheinigung über die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bearbeitet die Arbeitsagentur den Antrag nicht.
Gilt sie deutschlandweit?
Ja. Der Gründungszuschuss und die zugehörige Bescheinigung sind bundeseinheitlich geregelt. Wir begleiten Sie online aus Leipzig und Halle, das Verfahren gilt unabhängig vom Wohnort.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
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