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Überbrückungsgeld - einfach erklärt Glossar

Überbrückungsgeld

Auch: Üg

Was das Überbrückungsgeld war

Das Überbrückungsgeld war eine Leistung der aktiven Arbeitsförderung, die Menschen den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit erleichtern sollte. Es sicherte den Lebensunterhalt in der Anfangsphase ab und orientierte sich an dem zuvor bezogenen Arbeitslosengeld. Heute ist der Begriff nur noch historisch relevant.

Einordnung in die Geschichte der Gründungsförderung

Bis 2006: Überbrückungsgeld und Ich-AG als zwei getrennte Instrumente
2006: Zusammenlegung der beiden Förderwege
Ab August 2007: Ablösung durch den Gründungszuschuss

Mit der Reform wollte der Gesetzgeber die Förderung vereinheitlichen und stärker an den Einzelfall knüpfen. Seitdem ist der Gründungszuschuss das zentrale Instrument für Gründende aus dem Arbeitslosengeld I.

Was heute an seine Stelle tritt

Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld I
Einstiegsgeld für Bezieher von Bürgergeld
AVGS-Coaching zur Vorbereitung der Gründung

Wer heute aus der Arbeitslosigkeit gründet, sollte nicht nach dem Überbrückungsgeld suchen, sondern den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld prüfen. Welche Leistung infrage kommt, hängt von der Art des Leistungsbezugs ab und gehört früh in die Planung der Existenzgründung. Die Regeln gelten bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort in Leipzig und Halle.

Häufige Fragen

Gibt es das Überbrückungsgeld noch?

Nein. Das Überbrückungsgeld wurde 2006 mit der Ich-AG-Förderung zusammengelegt und ab August 2007 durch den Gründungszuschuss ersetzt. Heute ist es nur noch historisch von Bedeutung.

Was war der Unterschied zur Ich-AG?

Das Überbrückungsgeld orientierte sich am bisherigen Arbeitslosengeld und lief kürzer. Die Ich-AG zahlte über drei Jahre degressiv. Beide Modelle wurden im Gründungszuschuss zusammengeführt.

Was tritt heute an seine Stelle?

Für Gründende aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I ist heute der Gründungszuschuss die zentrale Leistung, für Bezieher von Bürgergeld das Einstiegsgeld.

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