Glossar Vermittlungsbudget
Was das Vermittlungsbudget ist
Das Vermittlungsbudget ist ein Förderinstrument nach § 44 SGB III. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann damit einzelne Kosten übernehmen, die bei der Suche nach Arbeit oder bei der Aufnahme einer Beschäftigung entstehen. Die Förderung ist flexibel und richtet sich nach Ihrer konkreten Situation.
Welche Kosten erstattet werden können
So gehen Sie vor
Worauf Sie achten
Reichen Sie den Antrag frühzeitig ein, denn eine nachträgliche Erstattung ist meist ausgeschlossen. Klären Sie Höhe und Umfang vorab schriftlich. Wenn Sie statt einer Anstellung den Weg in die Selbstständigkeit prüfen, sind andere Instrumente passender, etwa der AVGS für Gründercoaching und der Gründungszuschuss. Welcher Weg zu Ihnen passt, klären wir in einem kostenlosen Erstgespräch. Das Vermittlungsbudget gilt bundesweit; unsere Beratung erfolgt überwiegend online und deutschlandweit, vor Ort vor allem in Leipzig und Halle.
Häufige Fragen
Habe ich einen Anspruch auf das Vermittlungsbudget?
Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Entscheidend ist, ob die Ausgabe notwendig ist, um eine Beschäftigung aufzunehmen.
Muss ich Kosten vorab beantragen?
Ja. Beantragen Sie die Erstattung vor der Ausgabe und vor dem Bewerbungsgespräch oder dem Umzug. Eine nachträgliche Übernahme ist in der Regel nicht möglich.
Gilt das Vermittlungsbudget auch für eine Gründung?
Das Vermittlungsbudget zielt auf die Aufnahme einer Beschäftigung. Für den Weg in die Selbstständigkeit sind andere Instrumente vorgesehen, etwa der AVGS für Gründercoaching und der Gründungszuschuss.
Brauchen Sie eine konkrete Einschätzung?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

