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AVGS für bereits Selbstständige: welche Möglichkeiten es gibt Ratgeber

AVGS für bereits Selbstständige: welche Möglichkeiten es gibt

Der AVGS ist nicht nur für den Start gedacht. Auch wer schon selbstständig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein gefördertes Coaching nutzen. Vor Ort in Leipzig und Halle oder online.

28. Mai 2026 4 Min Lesezeit

Selbstständigkeit allein ist kein Ausschlussgrund

Viele bereits Selbstständige gehen davon aus, dass der AVGS nur für den Neustart gedacht ist. Das stimmt so nicht. Der Gutschein knüpft nicht an die Frage an, ob Sie schon ein Gewerbe haben, sondern an Ihren Leistungsbezug und den Vermittlungsbedarf. Wenn Sie etwa ergänzend Bürgergeld beziehen, weil die Selbstständigkeit Sie noch nicht trägt, oder arbeitslos gemeldet sind, kann ein Coaching infrage kommen. Die Grundlagen dazu beschreibt unser Beitrag zu den AVGS-Voraussetzungen.

Typische Situationen, in denen ein Coaching hilft

Stabilisierung Das Geschäft läuft, trägt Sie aber noch nicht vollständig. Sie wollen es auf solidere Füße stellen.
Neuausrichtung Markt oder Nachfrage haben sich verändert, das Angebot soll neu geschärft werden.
Erweiterung Sie planen ein zusätzliches Standbein oder einen neuen Kundenkreis.
Zahlen im Griff Kalkulation und Preise sollen überprüft und tragfähig gemacht werden.

Worauf die Vermittler-Person achtet

Auch hier ist die Vergabe eine Ermessensentscheidung. Sie müssen plausibel machen, dass das Coaching Ihre Lage konkret verbessert, etwa indem es die Selbstständigkeit tragfähiger macht oder Ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördert. Eine nüchterne, nachvollziehbare Darstellung wirkt überzeugender als bloßer Optimismus.

Ist-Stand schildern Zeigen Sie offen, wo Ihr Geschäft steht und wo es hakt.
Ziel benennen Machen Sie klar, was sich durch das Coaching konkret verbessern soll.
Zugelassener Träger Weisen Sie nach, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Anbieter stattfindet.

So gehen Sie vor

Lage klären Prüfen Sie Ihren Leistungsbezug und ob ein Vermittlungsbedarf besteht.
Anliegen formulieren Halten Sie schriftlich fest, woran Sie im Coaching arbeiten wollen.
Termin vereinbaren Sprechen Sie Ihre Vermittler-Person gezielt auf das Coaching an.
Coaching starten Mit dem Gutschein beginnen wir die Arbeit an Ihrem Vorhaben.

Wir prüfen Ihren Fall individuell

Ob ein AVGS in Ihrer Situation infrage kommt, lässt sich nicht pauschal beantworten, dafür sind die Konstellationen zu unterschiedlich. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns Ihre Lage genau an und sagen Ihnen ehrlich, welche Wege offenstehen. Mehr zu unserem Angebot und zum Ablauf finden Sie auf der Seite zum AVGS-Coaching. Der AVGS gilt bundesweit gleichermaßen, und da wir überwiegend online coachen, begleiten wir Sie deutschlandweit, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.

Jens Könnecke

Offene Frage zu AVGS?

Jens antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.

Häufige Fragen

Schließt eine bestehende Selbstständigkeit den AVGS aus?

Nein, nicht grundsätzlich. Entscheidend sind Ihr Leistungsbezug und der Vermittlungsbedarf, nicht die Selbstständigkeit als solche.

Muss ich arbeitslos gemeldet sein?

Häufig ja oder Sie beziehen ergänzend Bürgergeld. Die genaue Konstellation klärt Ihre Vermittler-Person im Einzelfall.

Wofür kann ich das Coaching als Selbstständige Person nutzen?

Etwa zur Stabilisierung, Neuausrichtung oder Erweiterung Ihres Geschäfts, je nachdem, wo Sie Unterstützung brauchen.

Kostet mich das Coaching etwas?

Nein. Wie beim AVGS für Gründungen deckt der Gutschein die Coaching-Kosten bei einem zugelassenen Träger vollständig ab.

Sie haben weiterführende Fragen?

Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.