Ratgeber AVGS: was übernimmt die Arbeitsagentur genau?
Der Gutschein deckt die Coaching-Kosten - aber nicht jede Ausgabe rund um Ihre Gründung. Was übernommen wird und wo Ihre Eigenleistung beginnt.
Was der AVGS leistet
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert eine konkrete Maßnahme, beim Gründercoaching also die Beratung durch einen zugelassenen Träger. Der Gutschein hat einen festgelegten Wert, der die Kosten der Maßnahme abdeckt. Sie als Teilnehmer reichen den Gutschein beim Träger ein, die Abrechnung läuft direkt zwischen Träger und Behörde. Sie selbst zahlen nichts.
Was der AVGS nicht abdeckt
Hier liegt das häufigste Missverständnis: Der Gutschein ist keine Anschubfinanzierung für Ihr Unternehmen. Er bezahlt die Beratung, nicht die Gründung. Diese Ausgaben tragen Sie selbst oder über andere Förderwege.
Wie sich der AVGS von anderen Hilfen abgrenzt
Weil der AVGS nur die Beratung finanziert, lohnt der Blick auf ergänzende Förderungen. Wer ALG I bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Gründungszuschuss erhalten, der den Lebensunterhalt in der Startphase absichert. Die Unterschiede beider Instrumente erklärt unser Beitrag zu AVGS und Gründungszuschuss im Vergleich. Beide Wege schließen sich nicht zwingend aus, sie greifen an unterschiedlichen Stellen.
Was das für Ihre Planung bedeutet
Im Coaching selbst gehen wir genau auf diese Trennung ein und helfen Ihnen, den tatsächlichen Kapitalbedarf realistisch zu ermitteln. Mehr zu Inhalt und Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum AVGS-Coaching.
Offene Frage zu AVGS?
Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.
Häufige Fragen
Muss ich für das Coaching etwas zuzahlen?
Nein. Bei einem zugelassenen Träger deckt der Gutschein die Maßnahme vollständig ab. Eine Zuzahlung ist nicht vorgesehen.
Bezahlt der AVGS auch mein Startkapital?
Nein. Der AVGS finanziert ausschließlich die Coaching-Maßnahme, nicht Investitionen, Material oder Betriebskosten Ihrer Gründung.
Bekomme ich während des Coachings weiter ALG oder Bürgergeld?
Ja, Ihre laufende Leistung läuft unverändert weiter. Der AVGS ist davon getrennt und betrifft nur die Maßnahmekosten.
Wie hoch ist der Wert des Gutscheins?
Der Wert richtet sich nach Umfang und Kosten der zugelassenen Maßnahme. Für Sie ist entscheidend, dass er die Coaching-Kosten vollständig trägt.
Was kostet ein AVGS-Coaching?
Für Sie nichts. Der Gutschein deckt die Coaching-Kosten zu 100 Prozent, sofern Sie ihn von Arbeitsagentur oder Jobcenter erhalten. Es gibt keine Eigenbeteiligung.
Sie haben weiterführende Fragen?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

