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AVGS: was übernimmt die Arbeitsagentur genau? Ratgeber

AVGS: was übernimmt die Arbeitsagentur genau?

Der Gutschein deckt die Coaching-Kosten - aber nicht jede Ausgabe rund um Ihre Gründung. Was übernommen wird und wo Ihre Eigenleistung beginnt.

21. Mai 2026 4 Min Lesezeit

Was der AVGS leistet

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein finanziert eine konkrete Maßnahme, beim Gründercoaching also die Beratung durch einen zugelassenen Träger. Der Gutschein hat einen festgelegten Wert, der die Kosten der Maßnahme abdeckt. Sie als Teilnehmer reichen den Gutschein beim Träger ein, die Abrechnung läuft direkt zwischen Träger und Behörde. Sie selbst zahlen nichts.

Coaching-Stunden Die Einzelsitzungen mit Ihrem Berater im vereinbarten Umfang.
Erarbeitung des Businessplans Die begleitete Erstellung Ihres Konzepts ist Teil der Maßnahme.
Vorbereitung der Unterlagen Kalkulation, Markteinschätzung und Planung gehören zum Coaching.

Was der AVGS nicht abdeckt

Hier liegt das häufigste Missverständnis: Der Gutschein ist keine Anschubfinanzierung für Ihr Unternehmen. Er bezahlt die Beratung, nicht die Gründung. Diese Ausgaben tragen Sie selbst oder über andere Förderwege.

Gründungskosten Gewerbeanmeldung, Notar oder Eintragungen sind nicht enthalten.
Startkapital Investitionen in Material, Geräte oder Waren deckt der AVGS nicht.
Betriebskosten Miete, Versicherungen oder laufende Ausgaben zahlen Sie selbst.
Lebensunterhalt Ihr Einkommen läuft über die bestehende Leistung, nicht über den Gutschein.

Wie sich der AVGS von anderen Hilfen abgrenzt

Weil der AVGS nur die Beratung finanziert, lohnt der Blick auf ergänzende Förderungen. Wer ALG I bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Gründungszuschuss erhalten, der den Lebensunterhalt in der Startphase absichert. Die Unterschiede beider Instrumente erklärt unser Beitrag zu AVGS und Gründungszuschuss im Vergleich. Beide Wege schließen sich nicht zwingend aus, sie greifen an unterschiedlichen Stellen.

Was das für Ihre Planung bedeutet

Kosten trennen Rechnen Sie Coaching und Gründungskosten getrennt, der AVGS deckt nur Ersteres.
Kapitalbedarf planen Klären Sie früh, wie Sie Investitionen und Startphase finanzieren.
Förderwege prüfen Für Kapitalbedarf kommen je nach Lage weitere Förderungen infrage.

Im Coaching selbst gehen wir genau auf diese Trennung ein und helfen Ihnen, den tatsächlichen Kapitalbedarf realistisch zu ermitteln. Mehr zu Inhalt und Ablauf finden Sie auf unserer Seite zum AVGS-Coaching.

Marcus Jegszent

Offene Frage zu AVGS?

Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.

Häufige Fragen

Muss ich für das Coaching etwas zuzahlen?

Nein. Bei einem zugelassenen Träger deckt der Gutschein die Maßnahme vollständig ab. Eine Zuzahlung ist nicht vorgesehen.

Bezahlt der AVGS auch mein Startkapital?

Nein. Der AVGS finanziert ausschließlich die Coaching-Maßnahme, nicht Investitionen, Material oder Betriebskosten Ihrer Gründung.

Bekomme ich während des Coachings weiter ALG oder Bürgergeld?

Ja, Ihre laufende Leistung läuft unverändert weiter. Der AVGS ist davon getrennt und betrifft nur die Maßnahmekosten.

Wie hoch ist der Wert des Gutscheins?

Der Wert richtet sich nach Umfang und Kosten der zugelassenen Maßnahme. Für Sie ist entscheidend, dass er die Coaching-Kosten vollständig trägt.

Was kostet ein AVGS-Coaching?

Für Sie nichts. Der Gutschein deckt die Coaching-Kosten zu 100 Prozent, sofern Sie ihn von Arbeitsagentur oder Jobcenter erhalten. Es gibt keine Eigenbeteiligung.

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