Ratgeber BAFA-Beratungsförderung: Ablauf und Zuschusshöhe
Das BAFA bezuschusst die Kosten externer Beratung für kleine und mittlere Unternehmen. Wir erklären den Ablauf und wie hoch der Zuschuss ausfällt.
Was die BAFA-Beratungsförderung leistet
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert über das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows die externe Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Betrieben durch professionellen Rat zu stärken. Gefördert wird nicht die Umsetzung, sondern die Beratungsleistung selbst.
Die Förderung unterscheidet zwischen Jungunternehmen, die noch keine zwei Jahre bestehen, Bestandsunternehmen und Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Für jede Gruppe gelten eigene Bemessungsgrundlagen und Fördersätze.
Zuschusshöhe und Fördersätze
Wie hoch der Zuschuss ausfällt, richtet sich nach dem Standort und dem Status Ihres Unternehmens. In den neuen Bundesländern, zu denen Sachsen und Sachsen-Anhalt gehören, liegt der Fördersatz für Jungunternehmen über dem in den alten Ländern. Der Zuschuss bezieht sich immer auf eine festgelegte maximale Bemessungsgrundlage des Honorars. Das BAFA-Programm steht Unternehmen in jedem Bundesland offen; wir beraten überwiegend online und damit deutschlandweit, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.
Die genauen Prozentsätze und Höchstbeträge werden vom BAFA regelmäßig angepasst. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung den aktuellen Stand, oder lassen Sie sich die für Ihren Fall geltenden Werte im Beratungsgespräch nennen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Die BAFA-Förderung folgt einem festen Verfahren. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss gestellt und in Bearbeitung sein, bevor Sie die Beratung beginnen. Wer vorab loslegt, verliert den Anspruch.
Die BAFA-Beratungsförderung lässt sich gut mit anderen Programmen kombinieren, etwa mit einem Förderkredit für die anschließende Umsetzung. Einen Überblick dazu finden Sie in unserem Beitrag zu Fördermitteln für KMU.
So begleiten wir Sie
Wir sind mit dem Verfahren des BAFA vertraut und unterstützen Sie von der Registrierung bis zum Verwendungsnachweis. Mehr zu unserem Leistungsspektrum finden Sie auf der Seite zur Fördermittelberatung. So nutzen Sie den Zuschuss, ohne sich in den Formalien zu verlieren, und gewinnen zugleich eine fundierte Beratung für Ihren Betrieb in Leipzig oder Halle.
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Häufige Fragen
Wer kann die BAFA-Beratungsförderung nutzen?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz in Deutschland. Auch junge Unternehmen und Betriebe in Schwierigkeiten sind grundsätzlich antragsberechtigt, allerdings mit unterschiedlichen Konditionen.
Welche Beratungen werden gefördert?
Gefördert werden allgemeine betriebswirtschaftliche Beratungen, etwa zu Strategie, Finanzierung, Marketing oder Organisation. Nicht förderfähig sind reine Rechts- oder Steuerberatung sowie gutachterliche Tätigkeiten.
Muss der Berater zugelassen sein?
Ja. Die Beratung muss durch ein bei der Leitstelle registriertes Beratungsunternehmen erfolgen. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater gelistet ist, bevor Sie starten.
Wann bekomme ich das Geld?
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung ausgezahlt, sobald Sie den Beratungsbericht, die Rechnung und den Verwendungsnachweis eingereicht haben und diese geprüft wurden.
Sie haben weiterführende Fragen?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

