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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Ratgeber

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Wer aus dem Leistungsbezug gründet, kann auf besondere Hilfen zugreifen. Was möglich ist und welche Reihenfolge entscheidend ist.

22. Apr. 2026 4 Min Lesezeit

Welche Hilfen es gibt

Die Arbeitsförderung kennt mehrere Instrumente, die den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern. Welches infrage kommt, hängt davon ab, ob Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen.

Gründungszuschuss Für Bezieher von Arbeitslosengeld I mit ausreichendem Restanspruch.
Einstiegsgeld Für Gründende im Bürgergeld-Bezug, beim Jobcenter beantragt.
AVGS-Coaching Kostenfreie Begleitung durch zugelassene Coaches, unabhängig vom Zuschuss.

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung beim Übergang aus dem Arbeitslosengeld I. Er ist eine Ermessensleistung, das heißt, die Arbeitsagentur entscheidet im Einzelfall. Bestimmte Voraussetzungen müssen aber in jedem Fall erfüllt sein.

Restanspruch Mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I zum Gründungszeitpunkt.
Businessplan Tragfähiges Konzept mit Finanzplanung.
Fachkundige Stellungnahme Bestätigung der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle.
Hauptberuflichkeit Die Selbstständigkeit muss den Lebensunterhalt tragen.

Welche Punkte die Arbeitsagentur im Detail prüft, lesen Sie im Beitrag zu den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss.

Die richtige Reihenfolge

Der häufigste Fehler ist eine zu frühe Anmeldung. Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt werden, und die Arbeitsagentur soll vorher entscheiden. Planen Sie deshalb genug Vorlauf für Businessplan und Stellungnahme ein.

Idee prüfen Tragfähigkeit und Marktchancen realistisch einschätzen.
Unterlagen erstellen Businessplan und Finanzplan vorbereiten.
Antrag stellen Gründungszuschuss vor der Anmeldung beantragen.
Gewerbe anmelden Erst nach Klärung der Förderung anmelden.

Warum sich Begleitung lohnt

Der Antrag ist eine Ermessensentscheidung, deshalb zählt die Qualität der Unterlagen. Ein überzeugender Businessplan und eine fundierte Stellungnahme erhöhen die Aussicht auf Bewilligung spürbar. Einen Überblick über alle Themen rund um die Gründung finden Sie auf unserer Seite zur Existenzgründung. Bei der Vorbereitung der Unterlagen begleiten wir Sie gern, ein Anspruch auf Förderung lässt sich dabei naturgemäß nicht garantieren.

Marcus Jegszent

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Gründung.

Was ist der Unterschied zwischen Gründungszuschuss und Einstiegsgeld?

Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld I, das Einstiegsgeld an Menschen im Bürgergeld-Bezug. Beide unterstützen den Lebensunterhalt, unterscheiden sich aber in Höhe, Dauer und Voraussetzungen.

Darf ich vor der Bewilligung schon gründen?

Davon ist abzuraten. Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit beantragt und in der Regel bewilligt sein. Wer zu früh anmeldet, riskiert den Anspruch.

Brauche ich für den Antrag einen Businessplan?

Ja. Für den Gründungszuschuss benötigen Sie einen Businessplan und eine fachkundige Stellungnahme, die die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bestätigt.

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