Ratgeber Gewerbe und Finanzamt: die Gründung richtig anmelden
Die Anmeldung ist überschaubar, wenn man die Reihenfolge kennt. Was beim Gewerbeamt und beim Finanzamt zu erledigen ist.
Schritt 1: Anmeldung beim Gewerbeamt
Wer eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, meldet sie beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde an. Das geht vielerorts persönlich oder online. Sie benötigen einen Ausweis, je nach Tätigkeit eine Genehmigung, und füllen das Anmeldeformular aus.
Schritt 2: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung an das Finanzamt weiter. Dieses schickt Ihnen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie heute meist über ELSTER ausfüllen. Darin geben Sie Umsatzprognosen an und entscheiden über die Kleinunternehmerregelung.
Schritt 3: Kammern und Genehmigungen
Mit der Anmeldung werden Gewerbetreibende meist Pflichtmitglied einer Kammer. Je nach Branche sind zusätzliche Genehmigungen nötig, etwa eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung oder ein Eintrag in die Handwerksrolle.
An Versicherungen denken
Mit der Selbstständigkeit ändert sich auch die Absicherung. Kranken- und Rentenversicherung sollten Sie früh klären, dazu kommen betriebliche Versicherungen wie eine Berufshaftpflicht. Diese Punkte gehören zur Gründung dazu, auch wenn sie keine Anmeldepflicht sind. Wie sich die Anmeldung in den Gesamtablauf einfügt, zeigen die Schritte der Existenzgründung. Einen Überblick über alle Gründungsthemen bietet unsere Seite zur Existenzgründung.
Offene Frage zu Existenzgründung?
Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.
Häufige Fragen
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gebühr liegt je nach Kommune meist zwischen 20 und 60 Euro. Die Anzeige beim Finanzamt für freie Berufe ist kostenfrei.
Brauche ich als Freiberufler einen Gewerbeschein?
Nein. Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder beratende Tätigkeiten melden sich direkt beim Finanzamt an und benötigen keinen Gewerbeschein. Ob Ihre Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet das Finanzamt.
Wie bekomme ich meine Steuernummer?
Nach der Anmeldung sendet Ihnen das Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu, heute meist elektronisch über ELSTER. Auf dessen Grundlage wird Ihnen die Steuernummer erteilt.
Muss ich Mitglied in einer Kammer werden?
Gewerbetreibende werden in der Regel Pflichtmitglied der IHK, im Handwerk der Handwerkskammer. Für Kleingewerbe gibt es Beitragsbefreiungen in den ersten Jahren und bei geringem Gewinn.
Sie haben weiterführende Fragen?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

