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Gründungszuschuss: Höhe und Dauer der Förderung Ratgeber

Gründungszuschuss: Höhe und Dauer der Förderung

Wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum erwarten dürfen - und wovon die Summe abhängt. Begleitet in Leipzig, Halle und online.

27. Apr. 2026 4 Min Lesezeit

Zwei Phasen, zwei Logiken

Der Gründungszuschuss ist nicht ein fester Betrag, sondern ein zweistufiges Modell. Die beiden Phasen folgen einer unterschiedlichen Logik: In Phase 1 sichert die Förderung Ihren Lebensunterhalt während des Übergangs, in Phase 2 stützt sie nur noch die soziale Absicherung, während Ihr Geschäft bereits tragen sollte.

Phase 1: sechs Monate Bisheriges ALG I plus 300 Euro Pauschale monatlich.
Phase 2: neun Monate Nur noch 300 Euro Pauschale monatlich, kein ALG I mehr.

Wovon die Höhe abhängt

Die 300-Euro-Pauschale ist für alle gleich. Was sich von Person zu Person unterscheidet, ist der ALG-I-Anteil in Phase 1. Er richtet sich nach Ihrem letzten beitragspflichtigen Einkommen und Ihrer Steuerklasse. Wer vorher gut verdient hat, erhält in den ersten sechs Monaten also spürbar mehr als jemand mit niedrigerem ALG-I-Satz.

Früheres Einkommen Je höher Ihr letztes Bruttoeinkommen, desto höher das ALG I in Phase 1.
Steuerklasse Ihre Lohnsteuerklasse beeinflusst die Nettohöhe des Arbeitslosengeldes.
Pauschale fix Die 300 Euro für die soziale Absicherung sind unabhängig vom Einkommen.

Ein Rechenbeispiel zur Orientierung

Angenommen, Ihr Arbeitslosengeld I beträgt 1.400 Euro im Monat. In Phase 1 erhalten Sie dann 1.400 Euro plus 300 Euro, also 1.700 Euro monatlich über sechs Monate. In Phase 2 folgen, sofern bewilligt, neun Monate lang jeweils 300 Euro. Über die gesamte Laufzeit kommen so mehrere tausend Euro Förderung zusammen. Wie Sie die zweite Phase absichern, erklären wir im Beitrag zur Gründungszuschuss Phase 2.

Die Förderung ist kein Automatismus

Wichtig zu wissen: Die Höhe in Phase 1 ergibt sich aus Ihrem Anspruch, aber die Bewilligung selbst liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Auch Phase 2 wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern erst nach Nachweis Ihrer Geschäftstätigkeit. Einen Überblick über das gesamte Verfahren finden Sie auf unserer Seite zum Gründungszuschuss.

Wenn Sie Ihre konkrete Summe wissen wollen

Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir Ihren individuellen ALG-I-Satz durch und zeigen, mit welcher Gesamtförderung Sie über die 15 Monate realistisch planen können. Mit AVGS-Gutschein ist die Begleitung für Sie kostenfrei. Höhe und Dauer sind bundesweit gleich geregelt, und weil wir überwiegend online beraten, sind wir deutschlandweit für Sie da, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.

Marcus Jegszent

Offene Frage zu Gründungszuschuss?

Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gründungszuschuss in Phase 1?

In den ersten sechs Monaten bekommen Sie Ihr bisheriges ALG I weiter plus 300 Euro monatlich pauschal. Die ALG-I-Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen.

Wie viel zahlt Phase 2?

In Phase 2 sind es für bis zu neun weitere Monate 300 Euro monatlich, nur die Pauschale, kein ALG I mehr.

Insgesamt wie lange läuft die Förderung?

Maximal 15 Monate: sechs Monate Phase 1 und neun Monate Phase 2.

Ist die 300-Euro-Pauschale steuerpflichtig?

Nein. Der Gründungszuschuss ist eine steuerfreie Leistung und muss nicht versteuert werden. Er unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Wie hoch ist der monatliche Gründungszuschuss?

In Phase 1 erhalten Sie sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld I plus 300 Euro pauschal für die soziale Absicherung. In Phase 2 sind es weitere neun Monate je 300 Euro. Die genaue Höhe hängt also an Ihrem ALG-I-Satz.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss von 300 Euro?

Die 300 Euro sind die monatliche Pauschale zur sozialen Absicherung. In Phase 1 kommen sie zum Arbeitslosengeld dazu, in Phase 2 laufen sie neun Monate als alleiniger Betrag weiter.

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