Ratgeber Gründungszuschuss: Arbeitsagentur oder Jobcenter - wer ist zuständig?
Welche Behörde Ihr Ansprechpartner ist, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen. Die Unterscheidung im Detail - begleitet in Leipzig, Halle und online.
Die Behörde folgt der Leistung
Die Verwirrung um Arbeitsagentur und Jobcenter ist verständlich, lässt sich aber einfach auflösen. Maßgeblich ist nicht, zu welcher Behörde Sie zufällig Kontakt haben, sondern welche Leistung Sie beziehen. Der Gründungszuschuss ist eine Leistung der Agentur für Arbeit und setzt den Bezug von Arbeitslosengeld I voraus.
Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld?
Den Unterschied erkennen Sie an Ihrem Bescheid. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die Sie sich durch Beitragszahlung erarbeitet haben; sie kommt von der Agentur für Arbeit. Bürgergeld, früher Arbeitslosengeld II, ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung und wird vom Jobcenter ausgezahlt. Nur die erste Gruppe kann den Gründungszuschuss beantragen.
Die Alternative für Bürgergeld-Bezieher: das Einstiegsgeld
Wer Bürgergeld bezieht und sich selbstständig machen möchte, geht nicht leer aus. Das Jobcenter kann das sogenannte Einstiegsgeld gewähren. Anders als der Gründungszuschuss ist es eine Ermessensleistung: Höhe und Dauer legt das Jobcenter im Einzelfall fest, abhängig von Ihrer Situation und der Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.
Was das für Ihren Antrag bedeutet
Bevor Sie einen Termin vereinbaren, klären Sie also zuerst Ihren Leistungsstatus. Beziehen Sie ALG I, ist die Agentur für Arbeit Ihr Weg zum Gründungszuschuss; alle Schritte dazu stehen auf unserer Übersichtsseite. Falls ein Antrag bereits gescheitert ist, lohnt der Blick in unseren Beitrag Gründungszuschuss abgelehnt.
Wenn Sie nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist
Wir ordnen im kostenlosen Erstgespräch Ihren Leistungsstatus ein und zeigen, welche Förderung in Ihrem Fall realistisch ist, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Mit AVGS-Gutschein ist die Begleitung für Sie kostenfrei. Die Zuständigkeitsregeln gelten in jedem Bundesland gleichermaßen, und weil wir überwiegend online beraten, sind wir deutschlandweit für Sie da, vor Ort besonders in Leipzig und Halle.
Offene Frage zu Gründungszuschuss?
Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.
Häufige Fragen
Wer zahlt den Gründungszuschuss?
Ausschließlich die Agentur für Arbeit, und nur an Bezieher von Arbeitslosengeld I. Das Jobcenter zahlt den Gründungszuschuss nicht.
Kann ich als Bürgergeld-Bezieher den Gründungszuschuss bekommen?
Nein. Wer ALG II beziehungsweise Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch. Für diese Gruppe gibt es das Einstiegsgeld über das Jobcenter.
Was ist das Einstiegsgeld?
Eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Bezieher, die sich selbstständig machen. Höhe und Dauer liegen im Ermessen des Jobcenters.
Woran erkenne ich, welche Leistung ich beziehe?
Auf Ihrem Bescheid. ALG I kommt von der Agentur für Arbeit, Bürgergeld beziehungsweise ALG II vom Jobcenter.
Sie haben weiterführende Fragen?
Klären Sie Ihre individuelle Lage in einem kostenlosen Erstgespräch.

