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Voraussetzungen für den Gründungszuschuss Ratgeber

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Alle Bedingungen im Überblick, und was bei der Antragsstellung typischerweise schiefläuft.

9. Apr. 2026 5 Min Lesezeit

Die vier Hauptvoraussetzungen

Aktueller ALG-I-Bezug

Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung Arbeitslosengeld I beziehen. ALG-II-Bezieher:innen (Bürgergeld) erhalten stattdessen das Einstiegsgeld vom Jobcenter.

Mindestens 150 Tage Restanspruch

Am Tag der Gründung müssen Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben. Wer den Anspruch komplett verbraucht hat, bekommt keinen Gründungszuschuss mehr.

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Die geplante Tätigkeit muss hauptberuflich sein, also mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Nebentätigkeit reicht nicht.

Tragfähigkeits-Nachweis

Sie müssen plausibel belegen, dass Ihr Unternehmen wirtschaftlich tragen kann. Das geschieht durch:

Einen vollständigen Businessplan
Eine fachkundige Stellungnahme einer zugelassenen Beratungsstelle
Drei-Jahres-Finanzplan mit realistischen Umsatz- und Kostenannahmen

Typische Stolpersteine

Zu spät beantragt Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden, nicht danach.
Tragfähigkeit unsauber begründet Optimistische Umsatzschätzungen ohne Marktbeleg führen zu Ablehnung.
Stellungnahme fehlt Eine Bescheinigung von einer nicht-zugelassenen Stelle wird nicht akzeptiert.
Hauptberuflichkeit unklar Wenn aus dem Businessplan nicht hervorgeht, dass die Tätigkeit hauptberuflich wird, wird abgelehnt.

Zugelassene Beratungsstellen für die fachkundige Stellungnahme

Industrie- und Handelskammer (IHK)
Handwerkskammer (HWK)
Bestimmte Berufsverbände und Innungen
Steuerberatungs-Kanzleien
Wirtschaftsprüfungs-Kanzleien
Banken (sehr selten)
AZAV-zertifizierte Bildungsträger wie Consulting Bridge

Wenn die Voraussetzungen knapp sind

Auch bei grenzwertigen Lagen, niedriger Restanspruch, lückenhafte Qualifikationsnachweise, eher untypische Geschäftsidee, kann der Antrag erfolgreich sein. Entscheidend ist die Begründung. Wir haben über 600 Anträge begleitet und kennen die Argumentations-Linien, die bei der Arbeitsagentur funktionieren.

Marcus Jegszent

Offene Frage zu Gründungszuschuss?

Marcus antwortet Ihnen persönlich - ohne Umweg, meist am selben Tag.

Häufige Fragen

Was ist „hauptberuflich" konkret?

Mindestens 15 Stunden pro Woche und überwiegender Lebensunterhalt aus der Selbstständigkeit.

Ich habe nur noch 120 Tage Restanspruch. Was tun?

Sie warten nicht bis zur Gründung, sondern beantragen sofort. Bei sehr knapper Restanspruchsdauer kann die Bewilligung kompliziert werden, ist aber nicht ausgeschlossen.

Zählt eine Nebentätigkeit gegen den Anspruch?

Nein, solange die geplante Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit beendet.

Was, wenn ich noch nie selbstständig war?

Kein Hinderungsgrund. Im Gegenteil, Gründungszuschuss ist besonders für Erstgründer:innen gedacht.

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